Hier findest du themenbezogene Video-Playlists von der 24-Redaktion zusammengestellt
Pfadübersicht

Kostümbild – Der Stoff, aus dem die Kinoträume sind

Pfadübersicht

Visual & Special Effects – Der Griff in die Trickkiste

Glossar

Filmförderung

Eine Institution, bzw. eine Maßnahme die mit finanziellen Mitteln Filmprojekte unterstützt. Sie gewährt bedingt rückzahlbare Darlehen oder einen Zuschuss mit denen Teile der Produktionskosten des Films finanziert werden können.

In Deutschland gibt es Filmförderungen die hauptsächlich in ihrem jeweiligen Bundesland regional tätig sind (z.B. FilmFernsehFonds Bayern, Medienboard Berlin-Brandenburg) und bundesweite Filmförderungen (z.B. FFA, Kuratorium junger deutscher Film)

Ziel der Filmförderung ist die Förderung von Film als Kulturgut und / oder als Wirtschaftsfaktor. Die jeweilige Bedeutung des wirtschaftlichen oder kulturelle Aspekts können unterschiedlich ausgeprägt sein, je nach Förderungsinstitution und je nach dem Filmprojekt an sich.

Die Entscheidung, ob ein Filmprojekt finanzielle Filmförderung erhält, trifft zumeist ein Gremium das mit unterschiedlichen Branchenvertretern besetzt ist. Die Entscheidung wird auf Grundlage eines Förderungsantrags getroffen, in dem die Filmemacher ihr geplantes Projekt vorstellen (z.B. mit einem Drehbuch, Kalkulation, etc.).

Der größte Teil der finanziellen Filmförderung wird in Form eines bedingt rückzahlbaren Darlehens gewährt. Ist die kommerzielle Auswertung des fertig gestellten Filmprojekts erfolgreich und erzielt Erlöse, muss das Darlehen an die Filmförderungsanstalt zurückgezahlt werden. Ist der Film nicht erfolgreich und werden keine Erlöse erzielt, entfällt die Rückzahlungspflicht. In diesem Fall wird das Darlehen somit nachträglich zu einem Zuschuss / Subvention.

Ein kleinerer Teil der finanziellen Filmförderung wird direkt als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.


Zurück