Glossar
Verleiher
Der Filmverleih beliefert die Kinos gegen eine Verleihmiete mit den (digitalen) Filmkopien.
Der Filmverleih erwirbt von der Produktionsfirma eines Filmes die Kino-Auswertungsrechte für Deuschland. Mittlerweile beinhaltet die Auswertung auch die DVD- und TV-Auswertungrechte.
Der Verleih ist für die gesamte Herausbringung eines Kinofilmes zuständig. Dazu gehört die Synchronisation oder Untertitelung, die Entwicklung der Marketingstrategie, die Erstellung der Werbematerialien, wie z.B. Filmplakate, Kinotrailer sowie für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.