Der Filmverleih beliefert die Kinos gegen eine Verleihmiete mit den Filmkopien.
Der Filmverleih erwirbt von der Produktionsfirma eines Filmes die Kino-Auswertungsrechte für Deuschland. Mittlerweile beinhaltet die Auswertung auch die DVD- und TV-Auswertungrechte.
Der Verleih ist für die geamte Herausbringung eines Kinofilmes zuständig. D.h. er ist verantwortlich für die Synchronisation oder Untertitelung, die Entwicklung der Marketingstrategie, die Erstellung der Werbematerialien wie Filmplakate, Kinotrailer sowie für die Presse- und Öffentlichkeitsareit verantwortlich.
| Erstellt: | 12.12.2007 von Anonymer Benutzer | |||
| Letzte Änderung: | 02.06.2008 von Redaktion VIERUNDZWANZIG.DE | |||
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| Datum | Benutzer |
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| 12.12.2007 14:14 | Anonymer Benutzer |
| 02.06.2008 15:37 | Redaktion VIERUNDZWANZIG.DE |


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