Der Filmverleih beliefert die Kinos gegen eine Verleihmiete mit den Filmkopien.

Der Filmverleih erwirbt von der Produktionsfirma eines Filmes die Kino-Auswertungsrechte für Deuschland. Mittlerweile beinhaltet die Auswertung auch die DVD- und TV-Auswertungrechte.
Der Verleih ist für die geamte Herausbringung eines Kinofilmes zuständig. D.h. er ist verantwortlich für die Synchronisation oder Untertitelung, die Entwicklung der Marketingstrategie, die Erstellung der Werbematerialien wie Filmplakate, Kinotrailer sowie für die Presse- und Öffentlichkeitsareit verantwortlich.

Erstellt: 12.12.2007   von   Anonymer Benutzer
Letzte Änderung: 02.06.2008   von   Redaktion VIERUNDZWANZIG.DE

Änderungshistorie anzeigen

Datum Benutzer
12.12.2007 14:14 Anonymer Benutzer
02.06.2008 15:37 Redaktion VIERUNDZWANZIG.DE

Kommentare

Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden.