Die Schauspielagentur (auch Schauspieleragentur, Agentur für Schauspieler, Agentur für Film & Fernsehen etc.) vertritt die Interessen der Schauspieler gegenüber den Auftraggebern von Film- und TV-Produktionen. Die Schauspielagentur liefert dabei u.a. Anschauungsmaterial der von ihr vertretenen Künstler an eine Castingagentur, an Film- und TV-Produktionen, sie verhandelt die Gagen und verwaltet die Termine ihrer Klienten usw. Als Entgelt für das Betreiben der Agentur ist es üblich, das der Schauspielagent einen bestimmten Prozentsatz der ausgehandelten Gage der Schauspieler einbehält.
| Erstellt: | 09.10.2008 von Redaktion VIERUNDZWANZIG.DE | |||
| Letzte Änderung: | 27.10.2008 von Hartmut Becker | |||
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| Datum | Benutzer |
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| 09.10.2008 15:58 | Redaktion VIERUNDZWANZIG.DE |
| 27.10.2008 14:39 | Hartmut Becker |
| 27.10.2008 14:50 | Hartmut Becker |
| 27.10.2008 14:53 | Hartmut Becker |


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