Als Rechtekauf wird die zeitliche Abgeltung, bzw. Abtretung von Rechten an Buchvorlagen, Drehbüchern, Verfilmungsrechte etc. verstanden.

Erstellt: 13.12.2007   von   Anonymer Benutzer
Letzte Änderung: 30.01.2008   von   Anonymer Benutzer

Änderungshistorie anzeigen

Datum Benutzer
13.12.2007 10:44 Anonymer Benutzer
30.01.2008 17:42 Anonymer Benutzer

Kommentare

Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden.